Einwanderungsdienste

Armenische Staatsbürgerschaft

Umfassende Beratung auf jedem Weg zur armenischen Staatsbürgerschaft – von der Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Dokumentenvorbereitung bis hin zur elektronischen Einreichung und der Vereidigungszeremonie.

14
Jahre Erfahrungen
1,500
Behandelte Fälle
97
Nationalitäten serviert
4.9
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Auf einen Blick: Armenische Staatsbürgerschaft

Geltendes Recht: Gesetz zur Staatsbürgerschaft (16. September 1995, in der geänderten Fassung)
Durchführungsverordnung: Dekret Nr. 97-Ն (in Kraft getreten am 27. Januar 2026)
Bewerbungsportal: mcs-citizenship.am
Anmeldegebühr: 50,000 AMD (~132 USD)
Bearbeitungszeit: Bis zu 90 Werktage (Standard)
Doppelte Staatsbürgerschaft: Vollständig erlaubt
Konstitutionstest: Erforderlich für Einbürgerung und Heirat (ethnische Herkunft ausgenommen)
Entscheidungsbehörde: Präsident der Republik (per Dekret)

Warum die armenische Staatsbürgerschaft beantragen?

Armenien erkennt die doppelte (und mehrfache) Staatsbürgerschaft uneingeschränkt an. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, um die armenische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Ob Ihre Wurzeln in Armenien liegen, Sie sich durch einen Wohnsitz in Armenien ein Leben aufgebaut haben oder einen armenischen Staatsbürger geheiratet haben – es gibt einen klar definierten legalen Weg für Sie.

Die armenische Staatsbürgerschaft berechtigt Sie, in Armenien ohne Einschränkungen zu leben, zu arbeiten und Eigentum zu besitzen. Sie erhalten visafreie oder vereinfachte Einreise in zahlreiche Länder sowie Zugang zu einer wachsenden Wirtschaft an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien. Der armenische Pass belegt derzeit Platz 69 im Henley Passport Index und ermöglicht visafreies Reisen oder die Erteilung eines Visums bei Ankunft in 64 Länder.

Seit dem 27. Januar 2026 werden alle Einbürgerungsanträge über das neue einheitliche elektronische Portal bearbeitet. mcs-citizenship.amDas von der armenischen Migrations- und Staatsbürgerschaftsbehörde betriebene Unternehmen Vardanyan & Partners begleitet seine Mandanten durch den gesamten Prozess – von der Wahl des richtigen Weges und der Zusammenstellung der Dokumente bis hin zur elektronischen Einreichung und der Vorbereitung auf den Verfassungskenntnistest und die Vereidigungszeremonie.

Für wen ist dieser Leitfaden gedacht?

Armenier in der DiasporaPersonen armenischer Herkunft überall auf der Welt, die ihre Verbindung zu Armenien durch die Staatsbürgerschaft formalisieren möchten.
LangzeitbewohnerAusländische Staatsangehörige, die seit mehr als drei Jahren in Armenien leben und die Einbürgerung anstreben, oder ehemalige Staatsbürger, die ihre Staatsbürgerschaft wiedererlangen möchten.
Ehepartner und FamilieAusländische Ehepartner armenischer Staatsbürger (verheiratet seit mindestens 2 Jahren) und Kinder, die die Staatsbürgerschaft über ihre Eltern erwerben.

Wege zur armenischen Staatsbürgerschaft

Das armenische Recht kennt mehrere Möglichkeiten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft, die jeder Person ab 18 Jahren offenstehen (Artikel 13). Jede dieser Möglichkeiten hat ihre eigenen Voraussetzungen, erforderlichen Dokumente und Verfahrensdetails. Zu verstehen, welche Möglichkeit für Sie infrage kommt, ist der erste entscheidende Schritt.

1. Armenische ethnische Herkunft (Vereinfachtes Verfahren)

Gemäß Artikel 13 des Staatsbürgerschaftsgesetzes können Personen armenischer Herkunft die Staatsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren erwerben. Dies ist der gängigste Weg für Armenier in der Diaspora weltweit. Es besteht keine Wohnsitzpflicht – Sie müssen nicht in Armenien leben, um diesen Weg zu beschreiten.

Um sich zu qualifizieren, müssen Sie Ihre armenische ethnische Herkunft durch Dokumente nachweisen und einen Treueeid leisten. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens sind ethnisch armenische Bewerber von der Wohnsitzpflicht, dem Nachweis der armenischen Sprachkenntnisse und dem Verfassungskenntnistest befreit (Artikel 13(3)).

Nachweis armenischer ethnischer Herkunft

Sie müssen einen dokumentarischen Nachweis Ihrer armenischen Abstammung vorlegen – entweder Ihrer eigenen, der eines Elternteils oder eines Großelternteils. Die Art des akzeptierten Dokuments hängt davon ab, wessen Abstammung nachgewiesen wird:

Taufbescheinigung (vom Antragsteller selbst ausgestellt)

Eine Taufbescheinigung einer anerkannten armenischen Kirche (armenisch-apostolisch, armenisch-katholisch oder armenisch-evangelisch – gemäß Dekret 97-N, Anhang 5) kann als Nachweis der ethnischen Herkunft dienen. Die Bescheinigung muss dem Antragsteller persönlich ausgestellt sein.

Staatlich ausgestellte Dokumente (Antragsteller, Elternteil oder Großelternteil)

Offizielle, von der Regierung ausgestellte Dokumente, die die armenische Staatsangehörigkeit bestätigen, können dem Antragsteller, einem Elternteil oder einem Großelternteil gehören. Beispiele hierfür sind: eine Geburtsurkunde mit armenischer Staatsangehörigkeit, ein sowjetischer Inlandspass mit dem Vermerk „Armenisch“ im Feld „Staatsangehörigkeit“ oder andere staatliche Personenstandsurkunden. Gehört das Dokument einem Elternteil oder Großelternteil, müssen Sie zusätzlich eine Reihe von Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) vorlegen, die Ihre Abstammung von diesem Vorfahren belegen.

Wichtig: Ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder legalisiert und amtlich ins Armenische übersetzt werden. Eine Ausnahme gilt für Dokumente aus Staaten, die dem Minsker Übereinkommen von 1993 beigetreten sind (die meisten GUS-Mitgliedstaaten); hier ist weder eine Apostille noch eine Legalisierung erforderlich.

Dekret 97-N (Anhang 5) erkennt Taufbescheinigungen der Armenischen Apostolischen Kirche, der Armenisch-Katholischen Kirche und der Armenischen Evangelischen Kirche als gültigen Nachweis der ethnischen Herkunft an.

2. Einbürgerung durch Wohnsitznahme (Allgemeines Verfahren)

Nach Artikel 13 des Staatsbürgerschaftsgesetzes kann jeder ausländische Staatsangehörige die armenische Staatsbürgerschaft im Rahmen des allgemeinen Einbürgerungsverfahrens beantragen, wenn er alle folgenden Bedingungen erfüllt:

1

3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt

Sie müssen sich in den letzten drei Jahren vor Antragstellung rechtmäßig in Armenien aufgehalten haben. Dies setzt voraus, dass Sie während dieses gesamten Zeitraums über eine gültige Aufenthaltserlaubnis (befristet oder unbefristet) verfügten.

2

Verfassungskenntnisse und armenische Sprache

Sie müssen einen Test zu den Grundprinzipien der armenischen Verfassung bestehen. Der Test wird auf Armenisch durchgeführt und dient gleichzeitig als Sprachnachweis – es gibt keine separate Sprachprüfung.

3. Staatsbürgerschaft durch Heirat

Ausländische Staatsangehörige, die mit einem armenischen Staatsbürger verheiratet sind, können die armenische Staatsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Voraussetzungen sind: mindestens zweijährige Ehe mit einem armenischen Staatsbürger (der Ehepartner muss während der gesamten Ehedauer die armenische Staatsbürgerschaft besessen haben – hat der Ehepartner die Staatsbürgerschaft erst kürzlich erworben, beginnt die Zweijahresfrist mit diesem Datum) und mindestens einjähriger Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Armenien. Die Ehe muss rechtsgültig registriert sein. Zudem ist ein Verfassungskenntnistest zu bestehen. Da für dieses Verfahren keine gesonderte Sprachvoraussetzung gilt, kann der Antragsteller bei der Prüfung von einem Dolmetscher begleitet werden. Alternativ kann ein ausländischer Staatsangehöriger, dessen Kind oder Elternteil die armenische Staatsbürgerschaft besitzt, gemäß Artikel 13 Absatz 2 einen Antrag stellen. In diesem Fall gelten dieselben Ausnahmen von den Aufenthalts- und Sprachvoraussetzungen.

4. Staatsbürgerschaft für Kinder

Kinder armenischer Staatsbürger erhalten automatisch die armenische Staatsbürgerschaft – ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Sind beide Elternteile armenische Staatsbürger, erhält das Kind die armenische Staatsbürgerschaft von Geburt an, unabhängig vom Geburtsort. Ist nur ein Elternteil armenisch und das Kind wird in Armenien geboren, erhält es ebenfalls automatisch die armenische Staatsbürgerschaft. Wird das Kind außerhalb Armeniens mit einem armenischen Elternteil geboren, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Ein von einem armenischen Staatsbürger adoptiertes Kind erhält ebenfalls die armenische Staatsbürgerschaft. Bei Kindern, die bereits die armenische Staatsbürgerschaft besitzen, beantragt der Elternteil den Reisepass direkt. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren müssen für jeden in ihrem Namen gestellten Antrag auf Staatsbürgerschaft ihre eigene schriftliche Zustimmung geben.

5. Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft

Nach Artikel 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes kann eine Person, die ihre armenische Staatsbürgerschaft verloren hat, deren Wiedererlangung beantragen, sofern keine Ablehnungsgründe gemäß Artikel 13 Absatz 7 vorliegen. Es besteht keine Wohnsitzpflicht und es ist kein Sprach- oder Verfassungstest erforderlich. Auch Personen, die ihre armenische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, um die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu erwerben – diese aber nicht tatsächlich erhalten haben – können die Wiedererlangung beantragen. Die Wiedererlangung erfolgt durch Präsidialerlass.

6. Staatsbürgerschaft im Ausnahmefall (Ermessen des Premierministers)

Gemäß Artikel 13 Absatz 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes kann der Premierminister Personen, die sich um Armenien außerordentliche Verdienste erworben haben oder deren Staatsbürgerschaft dem nationalen Interesse dient, die Staatsbürgerschaft in Ausnahmefällen verleihen. Dieser Weg umgeht die üblichen Wohnsitz- und Sprachvoraussetzungen. Er ist in der Regel herausragenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sport und Philanthropie vorbehalten, die bedeutende Beiträge für Armenien geleistet haben.

Eine detaillierte Anleitung zu den Teilnahmevoraussetzungen, den erforderlichen Profilen und dem Bewerbungsprozess finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: Armenische Staatsbürgerschaft im Ausnahmefall: Voraussetzungen, Verfahren und Antragstellung.

Wichtig: Armenien bietet keine Staatsbürgerschaft durch Investition an. Gemäß den Verpflichtungen aus dem EU-Aktionsplan zur Visaliberalisierung (VLAP, Block 4.3.3) hat sich Armenien ausdrücklich von Programmen nach dem Vorbild von Staatsbürgerschaftsinvestitionen distanziert. Die Staatsbürgerschaft wird in Ausnahmefällen nach Ermessen und auf Grundlage von Verdiensten vergeben – sie kann nicht erkauft werden.

Vergleich der Pfade

Weg Wohnsitz erforderlich Verfassungs- und Sprachtest Bearbeitungszeit
Armenischer Herkunft Keine Präsentation Nein Bis zu 90 Werktagen
Einbürgerung 3 Jahre halten. Ja (Verfassung + Sprache) Bis zu 90 Werktagen
Ehe 1 Jahr (+ 2 Jahre verheiratet) Ja (nur Verfassung) Bis zu 90 Werktagen
Restaurierung Keine Präsentation Nein Bis zu 90 Werktagen
Ausnahme (PM) Keine Präsentation Nein Variiert (nach Ermessen des Projektmanagers)

Hinweis: Bewerber armenischer Herkunft sind von der Verfassungsprüfung, den Sprachvoraussetzungen und der Wohnsitzpflicht befreit (Artikel 13(3)). Für Einbürgerungs- und Heiratsantragsteller wird die Verfassungsprüfung auf Armenisch durchgeführt und dient gleichzeitig als Sprachnachweis – es gibt keine separate Sprachprüfung.

Der Bewerbungsprozess

Seit dem 27. Januar 2026 müssen alle Staatsbürgerschaftsanträge elektronisch über das Portal des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes eingereicht werden. mcs-citizenship.amAnträge aus dem Ausland können auch über armenische Konsulate eingereicht werden. Hier ist die schrittweise Vorgehensweise:

1

Eignungsprüfung & Dokumentensammlung

Ermitteln Sie, welcher Weg für Sie in Frage kommt, und stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit einer Apostille versehen (oder legalisiert) und von einem beeidigten Übersetzer ins Armenische übersetzt werden. Vardanyan & Partners führt vor Beginn Ihres Antrags eine gründliche Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen durch.

2

Elektronische Voranmeldung & persönliche Antragstellung

Der Prozess beginnt mit einer elektronischen Voranmeldung über das mcs-citizenship.am Über das Portal laden Sie gescannte Kopien Ihrer übersetzten und beglaubigten Dokumente hoch. Die staatliche Gebühr von 50,000 AMD (ca. 132 USD) ist im Voraus elektronisch zu entrichten. Innerhalb von 15 Werktagen prüft der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst Ihre Unterlagen und bestätigt deren Vollständigkeit und Korrektheit. Nach der Bestätigung vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zur Vorlage der Originaldokumente. Im Anschluss an die persönliche Einreichung erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer. Antragsteller im Ausland können ihren Antrag über eine armenische Botschaft oder ein armenisches Konsulat einreichen.

3

Dokumentenprüfung und interministerielle Überprüfung

Der Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst prüft Ihre Dokumente und leitet die Akte zur Hintergrund- und Sicherheitsüberprüfung an die zuständigen staatlichen Stellen weiter – darunter den Nationalen Sicherheitsdienst und die Polizei. Die Regierung prüft den Antrag und gibt dem Präsidenten eine Stellungnahme ab.

4

Verfassungswissenstest

Bewerber, die sich über den Einbürgerungs- oder Heiratsweg bewerben, müssen einen Test zu den Grundprinzipien der armenischen Verfassung bestehen. Der Test wird in armenischer Sprache durchgeführt und dient gleichzeitig als Sprachnachweis – es gibt keine separate Sprachprüfung. Das Testverfahren ist in Dekret 97-N (Anhang 4) geregelt. Ethnische Armenier, Personen, die einen Ausnahmeantrag stellen, und Kinder unter 16 Jahren sind von diesem Test befreit.

5

Präsidialerlass

Die Staatsbürgerschaft wird durch Dekret des Präsidenten der Republik verliehen oder verweigert. Das gesamte Verfahren – von der Antragstellung bis zum Präsidialdekret – muss bei Standardanträgen innerhalb von 90 Werktagen abgeschlossen sein. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft im Ausnahmefall (nach Ermessen des Präsidenten) folgt einem separaten Verfahren mit eigenem Zeitplan.

6

Reisepass, Personalausweis & Treueeid

Sobald Ihnen die Staatsbürgerschaft per Präsidialerlass verliehen wurde, beantragen Sie zunächst Ihren armenischen Reisepass, Ihren Personalausweis und Ihre Meldebescheinigung. Anschließend leisten Sie den Treueeid auf die Republik Armenien, bevor Sie diese Dokumente abholen. Die Vereidigungszeremonie wird vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst (bzw. im Ausland von einem Konsulat) durchgeführt.

Hinweis zu „Nicht bearbeitet“ vs. „Abgelehnt“: Wenn Ihr Antrag formale Mängel aufweist (fehlende Dokumente, unvollständiges Formular), wird er als „nicht bearbeitet“ zurückgesandt. Dies ist keine Ablehnung, und Sie können ihn erneut einreichen. Eine formelle Ablehnung erfolgt erst nach inhaltlicher Prüfung und wird per Präsidialerlass ausgesprochen. Gegen eine Ablehnung kann Berufung eingelegt werden.

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Erforderliche Dokumente

Die genaue Dokumentenliste variiert je nach Antragsweg, jedoch müssen alle Antragsteller einen Kernsatz an Dokumenten einreichen. Antragsformular und Foto werden digital über das Portal eingereicht. Übersetzte und beglaubigte Dokumente werden zunächst als Scans im Rahmen der elektronischen Voranmeldung hochgeladen; die Originale sind anschließend persönlich zur Überprüfung vorzulegen. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit einer Apostille versehen (oder beglaubigt) und ins Armenische übersetzt werden. Dokumente aus Staaten des Minsker Übereinkommens (die meisten GUS-Mitgliedstaaten) sind von der Apostille- und Beglaubigungspflicht befreit.

DokumentAAA Alle Wege Nur ethnische Herkunft
Antragsformular (digital im Portal ausgefüllt) Erforderlich Erforderlich
Aktueller Reisepass (Kopie + Original zur Überprüfung) Erforderlich Erforderlich
Geburtsurkunde (mit Apostille versehen + übersetzt) Erforderlich Erforderlich
Nachweis über die Zahlung der staatlichen Abgabe (AMD 50,000) Erforderlich Erforderlich
Nachweis armenischer ethnischer Herkunft (Vorfahrendokumente + Abstammungskette) - Erforderlich
Nachweis eines dreijährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Armenien Einbürgerung -
Heiratsurkunde (mit Apostille und Übersetzung) Nur Heiratsweg -

Steuern

Im Folgenden sind die staatlichen Gebühren (Abgaben) aufgeführt, die während des Einbürgerungsverfahrens zu entrichten sind. Diese sind nicht in den Anwaltskosten enthalten. Alle Beträge sind in Armenischen Dram angegeben (1 USD ≈ 380 AMD).

Inländische Gebühren (gelten in Armenien)

Service Gebühr (AMD) Ca. USD
Staatsbürgerschaftsantrag (staatliche Pflicht) 50,000 ~ $ 132
Reisepass (Standard – 5 Werktage) 1,000 ~ $ 3
Personalausweis (Standard – 15 Werktage) 3,000 ~ $ 8
Adressregistrierung 1,000 ~ $ 3
Express-Pass-/Personalausweis-Bearbeitung (nächster Werktag) 20,000 ~ $ 53
Express-Pass-/Personalausweisbearbeitung (3 Werktage) 10,000 ~ $ 26

Konsulargebühren (im Ausland erhoben)

Bei Antragstellung über eine armenische Botschaft oder ein Konsulat fallen zusätzlich zu den üblichen Staatsgebühren konsularische Servicegebühren an. Diese Gebühren sind im Gesetz über Staatsgebühren (Artikel 15) festgelegt und variieren je nach Art der Dienstleistung. Bitte wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes armenisches Konsulat oder Kontakt aufnehmen für den aktuell für Ihren Standort geltenden Fahrplan.

Wehrdienstverpflichtungen

Die armenische Staatsbürgerschaft beinhaltet für männliche Staatsbürger die Wehrpflicht. Männer zwischen 18 und 26 Jahren sind wehrpflichtig; die Dienstzeit beträgt ab dem 1. Januar 2026 18 Monate. Mit Erreichen des 27. Lebensjahres entfällt die Wehrpflicht. Dies gilt für alle männlichen armenischen Staatsbürger, auch für Doppelstaatsbürger.

Wichtig für Doppelstaatsbürger: Männliche Staatsbürger unter 27 Jahren, die noch keinen Wehrdienst in einem anderen Land geleistet haben, sind unabhängig davon zum Wehrdienst verpflichtet. Wer die Staatsbürgerschaft nach dem 27. Lebensjahr erwirbt und jünger als 37 Jahre ist, muss 12 Monate Wehrdienst leisten – es sei denn, er hat bereits mindestens 12 Monate Wehrdienst in einem anderen Land (oder mindestens 18 Monate alternativen Wehrdienst) geleistet. Anstelle des Wehrdienstes kann er eine Abfindung in Höhe von 2,500,000 AMD (ca. 6,579 USD) zahlen. Wer die Staatsbürgerschaft nach dem 37. Lebensjahr erwirbt, ist weder zum Wehrdienst noch zur Abfindung verpflichtet. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Ausreisebeschränkungen für Armenien. Wir empfehlen dringend, vor der ersten Reise nach Armenien als neuer Staatsbürger die erforderlichen Dokumente für die militärische Eignung einzuholen.

Aufschub ist für Vollzeitstudierende, Personen mit bestimmten Erkrankungen und weitere gesetzlich definierte Gruppen möglich. Alle männlichen Staatsbürger im Alter von 16 bis 55 Jahren müssen sich beim Wehrdienstamt melden, auch wenn sie nicht zum Wehrdienst eingezogen werden. Frauen sind vom Wehrdienst befreit.

Steuerliche Auswirkungen der armenischen Staatsbürgerschaft

Das armenische Steuersystem basiert auf dem Wohnsitz, nicht auf der Staatsbürgerschaft. Gemäß Artikel 25 des armenischen Steuergesetzes richten sich die Steuerpflichten einer Person nach ihrem steuerlichen Wohnsitz – nicht danach, ob sie einen armenischen Pass besitzt. Der Erwerb der armenischen Staatsbürgerschaft allein begründet keinen armenischen Steuerwohnsitz und unterwirft das weltweite Einkommen nicht der armenischen Besteuerung.

Sie werden in Armenien steuerlich ansässig, wenn Sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten 183 Tage oder länger physisch in Armenien aufhalten oder wenn sich der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen (Familie, ständiger Wohnsitz, wirtschaftliche Beziehungen) in Armenien befindet. Als Steueransässiger unterliegt Ihr weltweites Einkommen der armenischen Steuerpflicht. Sind Sie nicht in Armenien ansässig, werden nur Ihre Einkünfte aus armenischen Quellen besteuert.

Armenien unterhält Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit rund 53 Staaten. Wenn Sie sowohl in Armenien als auch in einem anderen Land mit einem DBA steuerlich ansässig sind, bestimmen die Regelungen des Abkommens Ihren primären steuerlichen Wohnsitz. Für eine individuelle Steuerberatung besuchen Sie bitte unsere Website. Steuern in Armenien Besuchen Sie unsere Serviceseite oder kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

Schlüssel zum Mitnehmen: Armenier aus der Diaspora, die die armenische Staatsbürgerschaft erwerben, aber weiterhin im Ausland leben, werden nicht allein aufgrund ihrer neuen Staatsbürgerschaft armenisch steuerlich ansässig. Steuerpflichten entstehen erst bei physischer Anwesenheit oder der Errichtung eines Lebensmittelpunkts in Armenien.

Nach der Einbürgerung: Reisepass & Personalausweis

Sobald Ihnen die Staatsbürgerschaft per Präsidialerlass verliehen wurde, beantragen Sie Ihren armenischen Reisepass (10 Jahre gültig), Ihren Personalausweis (10 Jahre gültig) und Ihre Meldebescheinigung. Anschließend leisten Sie den Treueeid, bevor Sie diese Dokumente abholen. Alle Dokumente werden vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst ausgestellt.

Der armenische Pass belegt derzeit Platz 69 im Henley Passport Index und ermöglicht visafreies Reisen oder die Erteilung eines Visums bei Ankunft in 64 Länder. Armenien bereitet außerdem die Einführung des biometrischen IDEMIA-Passes vor (voraussichtlich Herbst 2026), der die internationale Akzeptanz und die Abfertigung an den Grenzkontrollen weiter verbessern wird.

Besonderer Reisepasshinweis: Der armenische „Sonderpass“ (ein Dokument für Nicht-Staatsbürger, das bisher Armeniern in der Diaspora ausgestellt wurde) wird am 1. November 2026 abgeschafft. Falls Sie derzeit einen solchen Sonderpass besitzen, empfehlen wir Ihnen, ihn vor diesem Stichtag zu verlängern, wenn Sie ihn weitere 10 Jahre behalten möchten. Die volle Staatsbürgerschaft kann jederzeit separat beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft mit der armenischen besitzen?
Ja. Armenien erkennt die doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft uneingeschränkt an. Sie müssen Ihre bestehende Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, um die armenische Staatsbürgerschaft zu erlangen, und der Erwerb der armenischen Staatsbürgerschaft hat keinen Einfluss auf Ihre anderen Staatsbürgerschaften.
Muss ich in Armenien wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Das hängt vom gewählten Weg ab. Bei einer Bewerbung aufgrund armenischer Herkunft oder der Wiedererlangung der früheren Staatsbürgerschaft gibt es keine Wohnsitzvoraussetzung – Sie können sich von überall auf der Welt bewerben. Für die Einbürgerung sind drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich, und für die Einbürgerung durch Heirat ist ein Jahr Aufenthaltserlaubnis (plus zwei Jahre Ehe mit einem armenischen Staatsbürger) notwendig.
Was ist der Verfassungskenntnistest?
Der Verfassungstest prüft Ihre Kenntnisse der Grundprinzipien der armenischen Verfassung. Der Test wird auf Armenisch durchgeführt und dient gleichzeitig als Nachweis Ihrer armenischen Sprachkenntnisse – es gibt keine separate Sprachprüfung. Das Verfahren ist im Dekret 97-N (Anhang 4) geregelt.
Wer ist von der Verfassungsprüfung ausgenommen?
Armenische Staatsangehörige sind im vereinfachten Verfahren (Artikel 13 Absatz 3) vollständig von der Verfassungsprüfung, dem Sprachnachweis und der Wohnsitzpflicht befreit. Dies gilt auch für Personen, die die Staatsbürgerschaft im Ausnahmefall beantragen (Artikel 13 Absatz 4) oder die Wiedererlangung ihrer Staatsbürgerschaft anstreben (Artikel 14). Kinder unter 16 Jahren sind ebenfalls befreit. Personen mit bestimmten Behinderungen, die sie an der Teilnahme an der Prüfung hindern, können mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen eine Befreiung beantragen.
Wird sich der Erhalt der armenischen Staatsbürgerschaft auf meine Steuern auswirken?
Nicht automatisch. Das armenische Steuersystem basiert auf dem Wohnsitz, nicht auf der Staatsbürgerschaft (Steuergesetzbuch, Artikel 25). Der bloße Erwerb der armenischen Staatsbürgerschaft macht Sie nicht automatisch zu einem armenischen Steueransässigen. Sie werden erst dann steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Armenien aufhalten oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben. Armenien hat mit rund 53 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Welche militärischen Verpflichtungen bestehen für neu eingebürgerte Männer?
Männliche Staatsbürger im Alter von 18 bis 26 Jahren sind ab dem 1. Januar 2026 zu einem 18-monatigen Wehrdienst verpflichtet. Wer die Staatsbürgerschaft nach Vollendung des 27. Lebensjahres und unter 37 Jahren erwirbt, muss 12 Monate Wehrdienst leisten oder eine Abfindung in Höhe von 2,500,000 AMD (ca. 6,579 USD) zahlen. Wer die Staatsbürgerschaft nach Vollendung des 37. Lebensjahres erwirbt, ist weder zum Wehrdienst noch zur Abfindung verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Ihrer Reise nach Armenien als frisch eingebürgerter Mann mit uns in Verbindung zu setzen, da es Ausreisebeschränkungen geben kann.
Kann ich die Staatsbürgerschaft online beantragen?
Der Prozess beginnt mit einer elektronischen Voranmeldung über das mcs-citizenship.am Über das Portal laden Sie gescannte Dokumente hoch und entrichten die staatliche Gebühr. Innerhalb von 15 Werktagen prüft das MCS die Vollständigkeit und Korrektheit der Dokumente. Anschließend vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, um die Originale vorzulegen und den Antrag formell einzureichen. Antragsteller im Ausland können ihren Antrag auch über armenische Konsulate einreichen.
Wie lange dauert der gesamte Vorgang?
Laut Gesetz muss das gesamte Verfahren von der Antragstellung bis zum Präsidialerlass bei Standardanträgen innerhalb von 90 Werktagen abgeschlossen sein. Für die Einbürgerung im Ausnahmefall (nach Ermessen des Präsidialamts) gelten gesonderte Verfahren und Fristen. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt auch davon ab, wie schnell Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen und mit einer Apostille versehen lassen können und wie hoch die aktuelle Arbeitsbelastung beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst ist.

Ablehnungsgründe

Gemäß Artikel 13 Absatz 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes kann ein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt werden, wenn der Antragsteller durch seine Aktivitäten die staatliche und öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit und Moral, die Rechte und Freiheiten anderer oder seine Ehre und seinen guten Ruf gefährdet oder ein begründeter Verdacht besteht, dass er dies tun könnte. Das Gesetz sieht vor, dass die Ablehnung ohne Angabe von Gründen erfolgen kann. Ein abgelehnter Antrag kann ein Jahr nach dem Datum der Ablehnung erneut eingereicht werden (Artikel 29).

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