Armenische Steuerzahler müssen Sorgerechtserklärungen aufbewahren– Quittungen, Verträge, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge – zur Untermauerung von Einreichungen und Prüfungen; elektronische Aufzeichnungen sind zulässig, sofern sie zugänglich und druckbar sind.
Bei Betriebsprüfungen kann von Einzelpersonen verlangt werden, innerhalb von drei Werktagen Kontoauszüge vorzulegen. Bei Nichteinhaltung können Strafen verhängt werden.
Das State Revenue Committee (SRC) gibt Steueransässigkeitsbestätigungen innerhalb von 2 Werktagen und Bescheinigungen über an Nichtansässige gezahlte Steuern innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Offizielle Erklärungen aus Ihrem persönlichen Online-Steuerkonto gelten als gültige Unterlagen und können für die Verwendung in Armenien und im Ausland ausgedruckt werden.
Die Einhaltung der allgemeinen Einkommenserklärung ist nach wie vor gering, sodass sich die Aufmerksamkeit der Prüfer zunehmend auf überprüfbare Aufzeichnungen und Verwahrungserklärungen richtet.
Eine gute Buchführung ist Ihr bester Schutz vor einer Steuerprüfung. In Armenien belegen Steuererklärungen und amtliche Steuerbescheinigungen Ihre Einkünfte, Zahlungen und Ihren Steuerwohnsitz. Zu wissen, welche Unterlagen Sie aufbewahren müssen, in welchem Format und wie schnell Sie diese vorlegen müssen, kann entscheidend für eine Steuerprüfung oder die Geltendmachung einer ausländischen Steuergutschrift sein.
Nachfolgend finden Sie einen praktischen Leitfaden zu Sorgerechtserklärungen, Steuerbescheinigungen und elektronischen Aufzeichnungen, der erstmals in Armenien erhältlich ist – was Sie aufbewahren müssen, wann Sie diese anfordern müssen und welche Fristen in der Abgabenordnung festgelegt sind.
Benötigen Sie Hilfe bei der Einhaltung der armenischen Steuervorschriften?
Unsere zugelassenen Anwälte bieten umfassende Beratung zum Steuerwohnsitz, zu Sorgerechtserklärungen und zur Prüfungsvorbereitung in Armenien.
Unsere Dienstleistungen entdeckenInhaltsverzeichnis
- Rechtlicher Rahmen: Pflichten des RA-Steuergesetzes zur Buchführung und elektronischen Aufzeichnung
- Was als Sorgerechtsbescheinigung gilt: Quittungen, Verträge, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge
- Amtliche Steuerbescheinigungen: Wohnsitzbestätigung und Bescheinigungen über gezahlte Steuern für Nichtansässige
- Einkommenserklärungen (allgemeine Erklärung): Wer muss sie einreichen, Einhaltungsquoten und Prüfungsrisiko
- Elektronische Einreichung und zulässige Dokumentformate: Online-Steuerkonten und druckbare offizielle Aufzeichnungen
Rechtlicher Rahmen: Pflichten des RA-Steuergesetzes zur Buchführung und elektronischen Aufzeichnung
Das Steuergesetz der Republik Armenien verpflichtet Steuerzahler, Belege für ihre Steuerbuchhaltung und -erklärungen – wie Quittungen und Verträge – aufzubewahren, damit die Berechnungen bei Betriebsprüfungen überprüft werden können. Diese Unterlagen müssen den eingereichten Steuerdaten beigefügt oder auf Anfrage der Steuerbehörden zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz erkennt außerdem an, dass elektronisch abgerufene offizielle Steuererklärungen gültige Unterlagen zu Beweiszwecken sind, einschließlich des Ausdrucks bei Betriebsprüfungen oder der grenzüberschreitenden Verwendung. Die allgemeinen Vorschriften zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Bescheinigungen finden Sie in den Artikeln 312–315 des Steuergesetzes.
- Steuerzahler müssen Belege für ihre Steuererklärungen und Berechnungen aufbewahren (Steuergesetzbuch, Artikel 312–313).
- Der elektronische Zugriff auf und der Ausdruck von amtlichen Steuererklärungen ist ausdrücklich gestattet und gilt als amtliche Aufzeichnung (Artikel 313).
- Für in Armenien tätige Unternehmen ergeben sich die grundlegenden Buchführungs- und Prüfungspflichten auch aus den nationalen Rechnungslegungsvorschriften und werden vom State Revenue Committee (SRC) durchgesetzt.
Wenn Sie ein Unternehmen registrieren oder erweitern, stellen Sie sicher, dass Ihre Gehaltsabrechnung, Verträge und Steuerunterlagen den armenischen Standards entsprechen. Erfahren Sie mehr über Unternehmensregistrierung und Steuern in Armenien.
Was als Sorgerechtsbescheinigung gilt: Quittungen, Verträge, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge
In der Praxis sind „Sorgerechtserklärungen“ der dokumentarische Nachweis Ihrer Einkünfte, Ausgaben und Einbehalte in Armenien. Gemäß der Verpflichtung der Abgabenordnung zur Aufbewahrung von Belegen dienen die folgenden Dokumente üblicherweise als Sorgerechtserklärungen für Einzelpersonen und Unternehmen:
- Quittungen und Rechnungen für abzugsfähige Aufwendungen und Betriebsausgaben (Abgabenordnung, Artikel 312–313).
- Verträge und Anhänge (Arbeits-, Dienstleistungs-, Miet-, Darlehensverträge) zur Begründung von Einkommens- oder Ausgabenansprüchen (Artikel 312–313).
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Gehaltsabrechnungen, Zusammenfassungen der Steuerabzüge und Arbeitgebererklärungen zur Unterstützung der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge; Unternehmen müssen in Armenien konforme Buchhaltungsunterlagen führen.
- Kontoauszüge, Diese können bei Betriebsprüfungen zur Überprüfung von Transaktionen und Einkünften angefordert werden. Einzelpersonen können aufgefordert werden, innerhalb von drei Werktagen Erklärungen einzureichen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen.
Kurze Checkliste: Sorgerechtserklärungen zum Aufbewahren
- Offizielle Quittungen/Rechnungen für alle einkommensbezogenen Ausgaben.
- Unterzeichnete Verträge und Änderungen für Beschäftigung, Dienstleistungen, Mieten, Darlehen.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbestätigungen.
- Kontoauszüge für alle Konten, die für Einnahmen/Ausgaben in Armenien verwendet werden.
- Steuerzahlungsbelege und -bestätigungen vom SRC-Personenkonto.
TIPP: Wenn Sie Ihren Aufenthaltsstatus in Armenien (Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft) sichern oder erneuern, hilft Ihnen die Führung sauberer Steuernachweise dabei, Ihr rechtmäßiges Einkommen und Ihre Bindungen an das Land nachzuweisen. Sehen Sie sich unsere Ressourcen zu Aufenthaltsgenehmigungen und Staatsbürgerschaft an.
Amtliche Steuerbescheinigungen: Wohnsitzbestätigung und Bescheinigungen über gezahlte Steuern für Nichtansässige
Für internationale Anmeldungen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung sind üblicherweise zwei SRC-Zertifikate erforderlich:
- Bestätigung des Steuerwohnsitzes: Bestätigt, dass die Person (oder das Unternehmen) in Armenien steuerlich ansässig ist. Dies wird von ausländischen Steuerbehörden häufig verlangt, um Abkommensvorteile zu gewähren. Das SRC muss diese Bescheinigung auf Anfrage innerhalb von zwei Werktagen ausstellen (Steuergesetzbuch, Artikel 314).
- Bescheinigung über die in Armenien gezahlten Steuern (für Gebietsfremde): Liefert einen Nachweis über die armenische Quellensteuer oder die Zahlung von Steuern auf Einkünfte aus armenischen Quellen, sodass ein Nichtansässiger in seinem Heimatland ausländische Steuergutschriften beantragen kann. Das SRC muss diesen Nachweis innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Antragstellung ausstellen (Steuergesetz, Artikel 315).
Welches Dokument Sie wann benötigen
| DokumentAAA | Allgemeiner Gebrauch | Ausgabezeit |
|---|---|---|
| Bestätigung des Steuerwohnsitzes | Beantragen Sie Vertragsvorteile oder weisen Sie Ihren armenischen Steuerwohnsitz im Ausland nach | Innerhalb von 2 Werktagen nach der Anfrage (Steuergesetzbuch, Art. 314) |
| Bescheinigung über gezahlte Steuern (Nichtansässige) | Ausländische Steuergutschrift auf Einkünfte aus armenischer Quelle im Heimatland | Innerhalb von 10 Werktagen nach Antragstellung (Steuergesetzbuch, Art. 315) |
| Kontoauszüge | Prüfnachweis von Transaktionen und Erträgen | Bereitstellung innerhalb von 3 Werktagen auf Anfrage; bei Nichterfüllung werden Strafen verhängt |
| Persönliche Steuererklärung | Nachweise über Einreichungen, Salden und Zahlungen | Online verfügbar, druckbar und als amtlich anerkannt (Abgabenordnung, Art. 313) |
So beantragen Sie Bescheinigungen (Aufenthalts- oder Steuerbescheinigung)
- Sammeln Sie Identifikations- und unterstützende Unterlagen: Reisepass/Personalausweis, Steuernummer und alle relevanten Zahlungs- oder Einbehaltungsdokumente, die mit den SRC-Aufzeichnungen übereinstimmen (zur Begründung von Anfragen gemäß Artikel 312–313 sind Belege erforderlich).
- Senden Sie eine Anfrage an das SRC: Einzelpersonen können über ihr persönliches Steuerkonto auf offizielle Erklärungen zugreifen, die als offiziell gelten und ausgedruckt werden können (Artikel 313). Sie können die Ausstellung von Bescheinigungen über das SRC über dasselbe persönliche Konto oder gegebenenfalls per Direktantrag beantragen.
- Verfolgen Sie gesetzliche Fristen: Wohnsitzbestätigungen innerhalb von 2 Werktagen und Bescheinigungen über die Zahlung der Steuern von Gebietsfremden innerhalb von 10 Werktagen (Artikel 314–315).
Planen Sie, in Armenien zu investieren oder dorthin umzuziehen?
Holen Sie sich von unseren zugelassenen Anwälten fachkundige Rechtsberatung zu Steueransässigkeitsbescheinigungen, Compliance-Anforderungen und Prüfungsvorbereitung.
Kontaktieren Sie unser TeamEinkommenserklärungen (allgemeine Erklärung): Wer muss sie einreichen, Einhaltungsquoten und Prüfungsrisiko
Armenien führt derzeit ein universelles System zur Einkommenserklärung ein, um Transparenz und Steuerkonformität zu verbessern. Aktuelle Daten in den armenischen Medien deuten auf eine im Vergleich zur Zielbevölkerung sehr niedrige Zahl eingereichter Einkommenserklärungen hin: Bis April 2025 reichten 35,000 von rund 900,000 Personen Einkommenserklärungen ein (≈3.9 %). Unabhängig davon wies der Leiter des SRC auf Aktivitäten der Schattenwirtschaft hin und schätzte deren Umsatz auf rund 240 Milliarden AMD. Dies unterstreicht den Fokus der Regierung auf überprüfbare Einkommens- und Transaktionshistorien.
Was dies für Sie bedeutet:
- Erwarten Sie eine genauere Prüfung der dokumentarischen Beweise. Das SRC ist befugt, Kontoauszüge und andere Depotbelege rasch – im Falle von Kontoauszügen innerhalb von 3 Werktagen – anzufordern, um die gemeldeten Zahlen zu überprüfen.
- Sorgen Sie für eine saubere Beweiskette. Belege, Verträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Online-Steuerkontoauszüge sollten geordnet und abrufbar sein, um Ihre Allgemeine Erklärung und eventuelle spätere Betriebsprüfungen zu belegen (§§ 312–313 Abgabenordnung).
- Wenn Sie grenzüberschreitendes Einkommen haben oder ausländische Steuergutschriften oder Abkommenserleichterungen beantragen, planen Sie im Voraus die oben besprochenen SRC-Zertifikate ein.
Für maßgeschneiderte Ablagestrategien, Sehen Sie sich unsere Übersicht über die Steuern in Armenien an und kontaktieren Sie uns frühzeitig in der Steuersaison.
Elektronische Einreichung und zulässige Dokumentformate: Online-Steuerkonten und druckbare offizielle Aufzeichnungen
Die armenische Steuerverwaltung akzeptiert elektronische Aufzeichnungen und erkennt offizielle Erklärungen, die über das persönliche Online-Konto eines Steuerzahlers verfügbar sind, als gültige Dokumente an. Sie können auf Ihre persönlichen Steuerkontoauszüge zugreifen und diese ausdrucken. Diese Ausdrucke gelten gemäß Artikel 313 der Abgabenordnung als offizielle Aufzeichnungen.
Praktische Hinweise zu Formaten und Workflow:
- Laden Sie PDF-Kopien Ihrer persönlichen SRC-Kontoauszüge für Ihre Unterlagen herunter oder drucken Sie sie aus. Dabei handelt es sich um offizielle Unterlagen, die für Betriebsprüfungen oder ausländische Steueranfragen geeignet sind (Artikel 313).
- Speichern Sie Verträge, Rechnungen und Lohn- und Gehaltsabrechnungen in durchsuchbarer elektronischer Form. Bewahren Sie, wenn möglich, Originale auf, um im Falle einer Prüfung deren Echtheit zu belegen (Artikel 312–313).
- Halten Sie die Kontoauszüge bereit, wenn das SRC sie bei Kontrollen oder Prüfungen anfordert (3 Werktage).
Wenn Ihre Aufenthalts- oder Einwanderungspläne von einer sauberen Steuerhistorie abhängen, passen Sie Ihre Dokumentenaufbewahrung an Ihre Aufenthalts- und Visastrategie an. Unternehmer und Auftragnehmer sollten sicherstellen, dass ihre Buchhaltung den armenischen Nachweisanforderungen entspricht. Informationen zu den Compliance-Schritten vor Ort finden Sie in der Unternehmensregistrierung..
Fazit
Armenische Steuererklärungen und Steuerbescheinigungen bilden die Grundlage für die Prüfungsvorbereitung und grenzüberschreitende Steuererklärungen. Bewahren Sie Quittungen, Verträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Kontoauszüge geordnet auf. Nutzen Sie Ihr SRC-Konto für offizielle Erklärungen und beantragen Sie rechtzeitig Aufenthalts- oder Steuerbescheinigungen für ausländische Steuererklärungen. Diese Maßnahmen reduzieren das Prüfungsrisiko und sorgen dafür, dass Ihre Verpflichtungen in Armenien und Ihrem Heimatland (Artikel 312–315 der Abgabenordnung; SRC-Zeitpläne) eingehalten werden.
Sind Sie bereit, Ihre Steuerkonformität in Armenien sicherzustellen?
Unsere zugelassenen Anwälte bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu Sorgerechtserklärungen, Steuerbescheinigungen und Prüfungsvorbereitungen, um Ihre Interessen zu schützen.
Holen Sie sich fachkundige RechtsberatungFAQ
Suchen Sie umfassende rechtliche Unterstützung in Armenien?
Von der Steuerkonformität bis zur Unternehmensregistrierung, von Aufenthaltsgenehmigungen bis zur Anlageberatung – unsere zugelassenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Besuchen Sie unseren Hauptressourcen-Hub
