What Happened

Regierungsverordnung Nr. 97-N ersetzt jahrzehntealte Verfahren durch ein vollständig elektronisches System. Hier erfahren Sie, was jeder Antragsteller wissen muss.

Am 22. Januar 2026 unterzeichnete Premierminister Paschinjan den Regierungsbeschluss Nr. 97-N, der am 27. Januar 2026 – einen Tag nach seiner offiziellen Veröffentlichung – in Kraft trat. Der Beschluss führt ein vollständig elektronisches Staatsbürgerschaftsverwaltungssystem ein und ersetzt vier separate Durchführungsbeschlüsse, die den Prozess seit 2007 geregelt hatten.

Um es klarzustellen: Dekret 97-N ist ein Durchführungsverordnung für das geltende Staatsbürgerschaftsgesetz. Es ändert wie Sie beantragen die Staatsbürgerschaft, nicht WER Die Voraussetzungen bleiben erfüllt. Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen bleiben unverändert. Die Verfahrensänderungen sind jedoch erheblich und betreffen alle Bewerberkategorien.

Die 6 wichtigsten Veränderungen

1

Alles wird elektronisch

Alle Anträge auf Staatsbürgerschaft – Erwerb, Verzicht und damit verbundene Verfahren – müssen nun über das elektronische Portal eingereicht werden unter mcs-citizenship.am.

Vorher
Anträge in Papierform, biografische Formulare in armenischer Sprache ausgefüllt, persönliche Einreichung physischer Dokumente
Umstellen
Online-Registrierung, Upload digitaler Dokumente (PDF, max. 5 MB), automatisierte Datenbankabfragen, E-Mail-Benachrichtigungen während des gesamten Prozesses

Nicht-Staatsangehörige registrieren sich durch Scannen ihres Reisepasses (das System nutzt OCR). Armenische Staatsangehörige verwenden sichere Ausweisdokumente wie ihren Personalausweis oder ihre mobile ID. Alle Dokumente müssen im PDF-Format vorliegen, und Fotos müssen dem Standard ISO/IEC 19794-5 entsprechen – das System validiert Fotos automatisch.

2

Die Fragen zum Verfassungstest sind jetzt randomisiert.

Das Testformat bleibt unverändert – 33 Multiple-Choice-Fragen mit jeweils 3 Antwortmöglichkeiten, eine Bestehensgrenze von 17 richtigen Antworten und ein Zeitlimit von 1 Stunde.

Vorher
Die gleichen 33 Fragen wurden in einer festgelegten Reihenfolge gestellt, sodass sich die Bewerber durch die Konzentration auf die Reihenfolge der Fragen vorbereiten konnten.
Umstellen
33 Fragen werden vom System zufällig aus einem Fragenpool ausgewählt, der alle 6 Monate vom Leiter des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes aktualisiert wird.

Dies ist eine der praktisch wichtigsten Änderungen. Bewerber sollten sich nun durch fundierte Kenntnisse der armenischen Verfassung vorbereiten, anstatt sich auf die Kenntnis eines festgelegten Fragenkatalogs zu verlassen. Das Bestehen des Tests dient weiterhin als Nachweis der armenischen Sprachkenntnisse. Sie haben drei Versuche – nach drei Fehlversuchen wird Ihre Bewerbung abgelehnt und Sie müssen eine neue Online-Bewerbung einreichen.

3

Papierformulare in armenischer Sprache abgeschafft

Dies stellt eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität dar. Bisher mussten Bewerber ein biografisches Formular ausfüllen und ihre Bewerbung auf Armenisch einreichen – ein echtes Hindernis für viele Bewerber aus der Diaspora und ausländische Staatsangehörige. Das neue elektronische Einreichungssystem ersetzt diese Anforderung vollständig. Sie füllen lediglich strukturierte Felder online aus; armenische Handschrift ist nicht mehr erforderlich.

4

Bearbeitungszeiten nun formell kodifiziert

Zum ersten Mal sind konkrete Bearbeitungsfristen in einer Verordnung festgelegt und nicht der Verwaltungspraxis überlassen.

PraktikumGeschichte
Vorläufige prüfung15 Werktagen
Dokumentenkorrekturen (falls erforderlich)10 Werktage, maximal 3 Versuche
Persönliche Verifizierung + VerfassungstestGleicher Tag
Überprüfung durch den Nationalen Sicherheitsdienst40 Werktage*
Gottesdienstabschluss15 Werktagen
Interministerielle Kommission (falls erforderlich)10 Werktagen
Dekret des Präsidenten3-Tage-Fenster
Geschätzter Gesamtwert~75–90 Arbeitstage (4–5 Monate)

*Wichtiger Hinweis: Reagiert die NSS nicht innerhalb von 40 Arbeitstagen, wird das Ergebnis automatisch als positiv gewertet. Dieselbe Regelung gilt für die 10-tägige Frist der Interministeriellen Kommission.

5

Kirchenliste aktualisiert: Diözese Arzach entfernt

Die Liste der armenischen Kirchen, deren Taufbescheinigungen als Nachweis der armenischen Abstammung dienen, wurde aktualisiert. Es gab lediglich eine Änderung: Die Diözese Arzach (Stepanakert) wurde aufgrund des Verlusts von Bergkarabach im September 2023 entfernt. Alle anderen Einträge in den vier Kirchenkategorien – Mutterkirche von Etschmiadsin, Großes Haus von Kilikien, Armenisch-Evangelische Kirche und Armenisch-Katholische Kirche – bleiben unverändert.

Falls Sie bereits eine Taufbescheinigung der Diözese Artsakh besitzen, kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, wie sich dies auf Ihre Bewerbung auswirken könnte.

6

Verzicht wird auch elektronisch

Für diejenigen, die die armenische Staatsbürgerschaft aufgeben, ist das Verfahren nun vollständig elektronisch mit automatisierter Steuer- und Schuldenprüfung. Das System fragt automatisch beim Finanzamt und der Vollstreckungsbehörde nach. Werden offene Forderungen festgestellt, erhalten Sie eine einmonatige Frist zur Begleichung – andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Männer zwischen 16 und 55 Jahren müssen außerdem ein Wehrpassheft oder einen Wehrpass vorlegen. Die Bearbeitung dauert etwa drei bis vier Monate.

Wer ist vom Verfassungstest ausgenommen?

Zwei Kategorien sind ausgenommen: ethnische Armenier Beantragung der Staatsbürgerschaft auf dem Weg der ethnischen Armenier, und geschäftsunfähige Personen deren Vormünder in ihrem Namen die Klage einreichen. Dies wird in Artikel 55 des Dekrets ausdrücklich bestätigt.

Darüber hinaus sind Dolmetscher während des Tests für Bewerber zugelassen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, Armenisch zu beherrschen. Dies umfasst Ehepartner armenischer Staatsbürger, Personen mit einem armenischen Elternteil oder Kind, ehemalige Staatsbürger, die die Staatsbürgerschaft wiedererlangen, sowie Flüchtlinge oder Staatenlose. Dolmetscher sind jedoch kein Frontalunterricht. Dieses Angebot richtet sich an Bewerber, die den dreijährigen Aufenthaltsweg anstreben – diese Bewerber müssen ihre armenischen Sprachkenntnisse nachweisen, und das Bestehen des Verfassungstests ist der Weg, dies zu beweisen.

⚠️

Verwechseln Sie dies nicht mit den geplanten Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Dekret 97-N ist eine Durchführungsverordnung für die vorhandenen Staatsbürgerschaftsgesetz. Die armenische Regierung hat signalisiert, dass weitergehende, substanzielle Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes selbst noch bevorstehen – möglicherweise einschließlich strengerer Anforderungen für ethnische Armenier. Diese Änderungen haben kein Frontalunterricht. ist noch nicht in Kraft getreten, aber wir empfehlen berechtigten Antragstellern dringend, den Prozess so bald wie möglich zu beginnen.

Übergangsregeln: Welches Verfahren trifft auf Sie zu?

Die Verordnung enthält klare Übergangsbestimmungen. Anträge, die vor dem 1. Januar 2026 eingereicht wurden, werden nach den alten Regeln bearbeitet. Anträge, die am oder nach dem 1. Januar 2026 eingereicht werden, fallen unter die neue Verordnung – auch wenn sie vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum der Verordnung am 27. Januar eingereicht wurden. Die Verordnung gilt also rückwirkend ab Anfang 2026.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie sich aktuell im Prozess befinden

Anträge, die vor dem 1. Januar 2026 eingereicht wurden, werden weiterhin nach den alten Bestimmungen bearbeitet. Sie müssen nichts unternehmen, es sei denn, Ihr Fall ist noch anhängig und Sie werden aufgefordert, das neue System zu nutzen.

Wenn Sie sich auf die Bewerbung vorbereiten

Beginnen Sie mit dem Studium der armenischen Verfassung – und zwar gründlich, nicht durch Auswendiglernen eines Fragenkatalogs. Bereiten Sie Ihre Dokumente im PDF-Format vor (maximal 5 MB pro Datei). Stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto den Normen ISO/IEC 19794-5 entspricht. Lassen Sie Ihre ausländischen Dokumente apostillieren oder legalisieren.

Wenn Sie ethnischer Armenier sind und die Staatsbürgerschaft in Betracht ziehen

Ihr Weg ist nach wie vor der einfachste – kein Verfassungstest erforderlich, und die Zulassungskriterien haben sich nicht geändert. Bedenken Sie jedoch: Die Regierung hat mögliche zukünftige Änderungen angedeutet. Es ist ratsam, jetzt zu handeln.

Wenn Sie über einen Verzicht nachdenken

Bitte begleichen Sie alle Steuerschulden und Vollstreckungsgebühren, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Das System prüft dies automatisch; offene Schulden können Ihren Antrag verzögern oder ablehnen.